Gehalt eines Syndikusanwalt (m/w/d)
Syndikusanwälte sind Rechtsanwälte, die in Unternehmen oder Organisationen angestellt sind und dort die Rechtsabteilung leiten oder als Rechtsberater tätig sind. Sie sind für die rechtliche Beratung des Unternehmens oder der Organisation zuständig und vertreten diese auch vor Gericht.
Aufgaben eines Syndikusanwalt (m/w/d)
- Rechtsberatung des Unternehmens oder der Organisation
- Vertretung des Unternehmens oder der Organisation vor Gericht
- Verhandlung von Verträgen
- Erstellung von Rechtsgutachten
- Durchführung von Schulungen und Vorträgen
Ausbildung und Qualifikation eines Syndikusanwalt (m/w/d)
- Studium der Rechtswissenschaften
- Referendariat
- Zulassung als Rechtsanwalt
- Berufserfahrung in einer Rechtsabteilung oder Kanzlei
Gehalt eines Syndikusanwalt (m/w/d)
Das Gehalt eines Syndikusanwalt (m/w/d) variiert je nach Berufserfahrung, Qualifikation und Unternehmensgröße. In der Regel liegt das Gehalt zwischen 80.000 und 150.000 Euro brutto pro Jahr.
- Berufsanfänger: 80.000 - 100.000 Euro brutto pro Jahr
- Syndikusanwälte mit 5-10 Jahren Berufserfahrung: 100.000 - 120.000 Euro brutto pro Jahr
- Syndikusanwälte mit mehr als 10 Jahren Berufserfahrung: 120.000 - 150.000 Euro brutto pro Jahr
Gehaltsunterschiede in Deutschland
Die Gehälter von Syndikusanwälten (m/w/d) variieren auch je nach Bundesland. In der Regel sind die Gehälter in den Großstädten höher als in den ländlichen Gebieten.
- Berlin: 120.000 - 150.000 Euro brutto pro Jahr
- Hamburg: 110.000 - 140.000 Euro brutto pro Jahr
- München: 110.000 - 140.000 Euro brutto pro Jahr
- Frankfurt am Main: 100.000 - 130.000 Euro brutto pro Jahr
- Köln: 90.000 - 120.000 Euro brutto pro Jahr