Gehalt eines Automobilkaufmann (m/w/d)
Automobilkaufleute sind Fachkräfte im Automobilhandel, die für den Verkauf und die Beratung von Kunden zuständig sind. Sie arbeiten in Autohäusern, Kfz-Werkstätten und anderen Unternehmen der Automobilbranche.
Aufgaben eines Automobilkaufmanns
- Beratung und Verkauf von Neu- und Gebrauchtwagen
- Erstellung von Angeboten und Verträgen
- Durchführung von Probefahrten
- Abwicklung von Finanzierungen und Leasingverträgen
- Kundenbetreuung und -service
- Verwaltung von Fahrzeugbeständen
- Erstellung von Marketingkonzepten
- Durchführung von Verkaufsförderungsmaßnahmen
Ausbildung zum Automobilkaufmann
Die Ausbildung zum Automobilkaufmann dauert in der Regel drei Jahre und findet im dualen System statt. Das bedeutet, dass die Auszubildenden sowohl in einem Autohaus als auch in einer Berufsschule lernen.
Während der Ausbildung lernen die Auszubildenden alles, was sie für ihre spätere Tätigkeit als Automobilkaufmann benötigen. Dazu gehören unter anderem:
- Grundlagen der Fahrzeugtechnik
- Fahrzeugverkauf und -beratung
- Finanzierung und Leasing
- Kundenbetreuung und -service
- Marketing und Vertrieb
Qualifikation eines Automobilkaufmanns
Automobilkaufleute sollten über folgende Qualifikationen verfügen:
- Gute Kenntnisse in Mathematik und Physik
- Gute Kommunikations- und Verhandlungsfähigkeiten
- Kundenorientiertes Denken und Handeln
- Teamfähigkeit und Flexibilität
- Bereitschaft zur Weiterbildung
Gehalt eines Automobilkaufmanns
Das Gehalt eines Automobilkaufmanns hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Berufserfahrung, der Qualifikation und dem Standort. In der Regel liegt das Gehalt zwischen 2.500 und 4.000 Euro brutto pro Monat.
Die folgende Liste zeigt die durchschnittlichen Gehälter von Automobilkaufleuten in verschiedenen Bundesländern:
- Baden-Württemberg: 3.500 Euro
- Bayern: 3.600 Euro
- Berlin: 3.200 Euro
- Brandenburg: 3.000 Euro
- Bremen: 3.100 Euro
- Hamburg: 3.400 Euro
- Hessen: 3.300 Euro
- Mecklenburg-Vorpommern: 2.900 Euro
- Niedersachsen: 3.100 Euro
- Nordrhein-Westfalen: 3.400 Euro
- Rheinland-Pfalz: 3.200 Euro
- Saarland: 3.100 Euro
- Sachsen: 3.000 Euro
- Sachsen-Anhalt: 2.900 Euro
- Schleswig-Holstein: 3.200 Euro
- Thüringen: 2.900 Euro