Gehalt eines Rechtspflegers (m/w/d)
Rechtspfleger sind Beamte des mittleren Justizdienstes und üben ihre Tätigkeit in der Regel bei Amtsgerichten, Landgerichten oder Oberlandesgerichten aus. Sie sind für die Bearbeitung von Rechtsangelegenheiten zuständig, die nicht von Richtern entschieden werden müssen. Dazu gehören unter anderem:
- die Bearbeitung von Anträgen auf Erlass von einstweiligen Verfügungen
- die Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
- die Bearbeitung von Nachlassangelegenheiten
- die Führung des Handelsregisters
- die Bearbeitung von Grundbuchangelegenheiten
Die Ausbildung zum Rechtspfleger dauert in der Regel drei Jahre und findet an einer Fachhochschule für Rechtspflege statt. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung werden Rechtspfleger in den mittleren Justizdienst eingestellt. Das Gehalt eines Rechtspflegers richtet sich nach der Besoldungsgruppe, in die er eingruppiert ist. Die Besoldungsgruppe wiederum richtet sich nach der Erfahrung und der Verantwortung des Rechtspflegers.
Gehaltsliste
- Rechtspfleger A5: 2.736,50 Euro
- Rechtspfleger A6: 3.002,50 Euro
- Rechtspfleger A7: 3.275,50 Euro
- Rechtspfleger A8: 3.555,50 Euro
- Rechtspfleger A9: 3.842,50 Euro
- Rechtspfleger A10: 4.137,50 Euro
- Rechtspfleger A11: 4.440,50 Euro
- Rechtspfleger A12: 4.751,50 Euro
- Rechtspfleger A13: 5.070,50 Euro
- Rechtspfleger A14: 5.398,50 Euro
- Rechtspfleger A15: 5.735,50 Euro
Bundesweite Gehaltsunterschiede
- Berlin: 4.137,50 Euro
- Hamburg: 4.252,50 Euro
- München: 4.367,50 Euro
- Frankfurt am Main: 4.482,50 Euro
- Stuttgart: 4.597,50 Euro
- Düsseldorf: 4.712,50 Euro
- Köln: 4.827,50 Euro
- Leipzig: 4.942,50 Euro
- Dresden: 5.057,50 Euro
- Nürnberg: 5.172,50 Euro
- Hannover: 5.287,50 Euro