Rechtspfleger sind Beamte des mittleren Justizdienstes und üben ihre Tätigkeit in der Regel bei Amtsgerichten, Landgerichten oder Oberlandesgerichten aus. Sie sind für die Bearbeitung von Rechtsangelegenheiten zuständig, die nicht von Richtern entschieden werden müssen. Dazu gehören unter anderem:
Die Ausbildung zum Rechtspfleger dauert in der Regel drei Jahre und findet an einer Fachhochschule für Rechtspflege statt. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung werden Rechtspfleger in den mittleren Justizdienst eingestellt. Das Gehalt eines Rechtspflegers richtet sich nach der Besoldungsgruppe, in die er eingruppiert ist. Die Besoldungsgruppe wiederum richtet sich nach der Erfahrung und der Verantwortung des Rechtspflegers.
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