Assessoren sind Beamte auf Probe, die nach erfolgreichem Abschluss ihres Studiums und einer zweijährigen Ausbildung in den öffentlichen Dienst eintreten. Sie werden in verschiedenen Bereichen eingesetzt, z.B. in der Justiz, der Verwaltung oder der Wirtschaft.
Um Assessor zu werden, muss man ein Studium der Rechtswissenschaften absolvieren. Nach dem Abschluss des Studiums folgt eine zweijährige Ausbildung, die in der Regel an einer Landesjustizakademie stattfindet. Während der Ausbildung werden die Assessoren in den verschiedenen Rechtsgebieten unterrichtet und erhalten praktische Erfahrungen in Gerichten und Behörden.
Das Gehalt eines Assessors richtet sich nach der Besoldungsgruppe, in die er eingestuft wird. Die Besoldungsgruppe hängt von der Ausbildung, der Erfahrung und der Tätigkeit des Assessors ab. In der Regel werden Assessoren in die Besoldungsgruppe A13 eingestuft. Das Anfangsgehalt eines Assessors in der Besoldungsgruppe A13 beträgt 4.012,37 Euro brutto pro Monat. Nach sechs Jahren steigt das Gehalt auf 4.436,43 Euro brutto pro Monat. Nach zwölf Jahren steigt das Gehalt auf 4.860,49 Euro brutto pro Monat.
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